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Absicherung der Arbeitskraft

So schützen Sie Ihre Mitarbeiter und sparen Geld!

Eine Aufrechterhaltung des Lebensstandards in der Phase des Rentenbezuges ist nur dann möglich, wenn neben der gesetzlichen Rente auch Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung und/oder der privaten Vorsorge bezogen werden. Dies gilt auch für die Absicherung der Erwerbsminderung. Der Arbeitgeber kann gerade im Bereich der Absicherung für den Fall der Invalidität einen herausragenden Mehrwert für seine Mitarbeiter bieten.



Wir bieten Schutz als betriebliche Direktversicherung an - das spart Steuern und Sozialabgaben. 
Bereits ab 50 % Berufs­unfähig­keit kann von Ihrem Mitarbeitern eine monatliche Versicherungsleistung bezogen werden. Die Berufs­unfähig­keitsrente beträgt dann monatlich bis zu 4.000,- €. Die Zahlung erfolgt maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Versicherung wird bei Eintritt einer Berufs­unfähig­keit beitragsfrei gestellt. 
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