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Schutz vor Brandfällen

Es brennt öfter, als man denkt.

 

 


Den Ernstfall können Sie nicht proben,
aber ihn bewusst machen und Vorkehrungen
treffen...

 

Vorkehrmaßnahmen um Brände zu vermeiden:

  • Alle geforderten Brandschutzauflagen müssen erfüllt sein, z.B. Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage...
  • Flucht-/Paniktüren retten Leben - Normen sind zu beachten.
  • Feuerlöscher müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Prüfungsfrist einhalten (s. Plakette). 
    Wie viele Feuerlöscher Sie benötigen können Sie hier selbst berechnen...
  • Elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen prüfen und dokumentieren lassen -> E-Check!
    Fristen je nach Bundesland, Gewerbeart u. Anlage unterschiedlich, z.B. bei  Starkstromanlagen wie
    Sauna zum Teil eigene Prüfvorgaben in den Versicherungsbedingungen.
    Hier gibt´s mehr Infos zum E-Check...
  • Maßnahmen für Saunabetreiber - Versicherer fordern regelmäßige Meldeberichte.
    Hier gibt´s mehr Infos zum Thema...
  • Rauchmelder-Pflicht in Deutschland - Gebäudeeigentümer/Vermieter aufgepasst
    Die DIN 14676 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Die Rauchmelderpflicht gilt auch für folgende Räume:
    Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen, Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten, Containerräume, Hütten und Gartenlauben,
    Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast (z.B. Elektrogeräten)
    Ausgenommen sind Bereiche mit bauaufsichtlich geforderter Brandmeldeanlage.
    Alles Wichtige zum Thema Rauchmelder finden Sie hier...
  • Brennbare Materialien/ Müll dürfen nicht direkt am Gebäude lagern.
  • Saunen und Gebäude, die nicht mit dem Haupthaus verbunden sind, müssen der Versicherung gemeldet werden.
    Ansonsten sind diese im Brandfall nicht versichert.
  • Mietverträge: In den Mietverträgen sollte genauestens hinterlegt sein, wie Mietereinbauten bei Auszug behandelt werden müssen.
    - Soll alles zurückgebaut werden, dann müssen die Gegenstände in der eigenen Inhaltsversicherung aufgenommen werden.
    - Bleiben die Einbauten bei Auszug im Objekt, dann müssen diese der Ge­bäude­ver­si­che­rung des Vermieters gemeldet werden.
     

Diverse Brandschutzvorkehrungen für Sie zusammengestellt: