Legionellen-Prüfung
Folgendes Thema betrifft vor allem alle Fitnessanlagen, Hotel- und Gastronomiebetriebe... Legionellen sind winzige Bakterien, die mitunter tödlich verlaufende Lungenentzündungen auslösen können. Wassertemperaturen zwischen 25- 50 °C sind ideale Bedingungen für eine rasante Vermehrung dieses Krankheitserregers. Die Übertragung erfolgt über die Atemwege und dies kann z.B. beim Einatmen des Wasserdampfes beim Duschen geschehen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser führt in der Regel zu keiner Infizierung.
Die seit 2001 bestehende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde durch den Gesetzgeber erheblich verschärft. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Unternehmen, die Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung abgeben (z. B. Fitnessstudios, Hotels...) besteht seither die Pflicht alle 3 Jahre ihre Warmwasseranlagen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Diese Neuregelung gilt für alle öffentlichen Anlagen, die z. B. Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung
des Trinkwassers (Aerosolbildung) kommt. Laut §13 TrinkwV müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400l
Speichervolumen und / oder wenn mehr als 3l Wasser zwischen Warmwasserbereiter und der am weitesten entfernten Entnahmestelle in der Rohrleitung enthalten sind, geprüft werden.
Mehr zu diesem Thema, was man tun kann und wer prüft - gibt es unter
https://www.legionellenpruefung.de/
Schutz vor Salmonellen - hygienischer Umgang mit Lebensmitteln
Von: Dr. Hermann Schreiner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel sind in der Regel nicht keimfrei, sondern enthalten erwünschte Mikroorganismen, wie z. B. Milchsäurebakterien und Kulturschimmel, oder nicht erwünschte Keime. Vor allem tierische, aber auch pflanzliche Produkte sind häufig mit Verderbniskeimen oder auch mit Krankheitserregern wie z. B. Salmonellen kontaminiert.
Durch das Einhalten der folgenden 7Regeln lassen sich Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen weitgehend vermeiden. Durch die hier genannten Maßnahmen sollen Bakterien und Schimmelpilze entweder abgetötet oder an der Vermehrung, am Wachstum oder an der Bildung von giftigen Stoffwechselprodukten gehindert werden.
Regel 1: Richtig einkaufen
Lebensmittel sorgfältig auswählen, gegebenfalls kühlen und zügig nach Hause bringen
Die hygienische Sicherheit von rohen Lebensmitteln beginnt bereits beim Einkaufen:
leichtverderbliche Lebensmittel, wie z. B. rohes Fleisch, Fleischerzeugnisse und rohen Fisch sowie andere, nicht stabilisierte Lebensmittel immer in der Kühltasche transportieren,
Kühlkette einhalten: Tiefgefrorene Lebensmittel als letzte kaufen, in der Kühltasche transportieren,
wärmebehandelte (z. B. pasteurisierte) Milch bevorzugen. Denken Sie daran: Die Pasteurisierung von Milch soll deren Sicherheit und Haltbarkeit zu verbessern,
bei Eiern auf Frische, Sauberkeit, Unversehrtheit und Kennzeichnung achten,
allgemein auf einwandfreie Ware achten,
neu gekaufte Vorräte zuhause so einlagern, dass die älteren Lebensmittel zuerst verbraucht werden.Regel 2: Reinigen
Hände, Oberflächen und Gerätschaften regelmäßig reinigen und desinfizieren
Bei der Küchenarbeit können Bakterien u. a. über Arbeitsflächen, Schneidbretter, Besteck und Gerätschaften auf Lebensmittel übertragen werden. Der beste Schutz ist Sauberkeit:
stetsTrinkwasser zum Waschen, Kochen und Spülen verwenden - auch im Urlaub.
Vor jeder Essenszubereitung und vor dem Essen regelmäßig die Hände mit warmem Wasser und Seife, wenn nötig mit Bürste, waschen – vor allem nach dem Besuch der Toilette, Gartenarbeiten und Tierkontakten, Wunden an den Händen vor der Essenszubereitung mit, wasserundurchlässigem Verband abdecken,
Schneidbretter, Messer und andere Küchenutensilien nach jedem Kontakt mit rohem Fleisch, Geflügel, rohen Eiern, Fisch und Meerestieren sowie rohen pflanzlichen Produkten mit heißem Wasser und Reinigungsmittel waschen,
Für die Zubereitung von Fleisch und Fisch Schneidbretter oder Unterlagen mit glatter Oberfläche verwenden. Diese bei Arbeitsende möglichst in der Spülmaschine reinigen oder in heißem Wasser mit Spülmittel abwaschen, wenn erforderlich, abbürsten, bevorzugt Einmal-Papiertücher verwenden, Küchentücher regelmäßig wechseln und gründlich waschen (auskochen).
Regel 3: Trennen - Keimübertragungen vermeiden.
Unter Kreuzkontamination versteht man die Übertragung von Bakterien von einem Lebensmittel auf ein anderes. Sie ist besonders problematisch bei rohem Fleisch, Geflügel, Eiern, Fisch, Meerestieren und Salaten. Halten Sie diese Lebensmittel und davon austretende Flüssigkeiten unbedingt von verzehrsfertigen Speisen fern!
Rohes Fleisch, Geflügel, Fisch und Meerestiere möglichst bereits beim Einkauf von anderen Lebensmitteln trennen, auf dichte Verpackungen achten, getrennte Gerätschaften für rohe (Fleisch)-produkte und verzehrsfertige Lebensmittel, wie z. B. Salat oder bereits gegarte Speisen verwenden, Auftauflüssigkeit und Verpackungsmaterial von gefrorenem Fleisch und Geflügel sorgfältig entfernen, den Kontakt mit anderen Speisen vermeiden, niemals verzehrsfertige Speisen, wie z. B. Salat oder bereits gegarte Produkte, in ein Geschirr geben, das vorher rohes Fleisch, Geflügel und rohe Eier, Fisch oder Meerestiere enthielt, nicht auf Lebensmittel husten oder niesen, Handschmuck ablegen, offene Wunden mit wasserdichtem Verband abdecken.
Regel 4: Erhitzen- Speisen gründlich durchgaren
Rohe Lebensmittel, vor allem Geflügel, Fleisch, Eier und Rohmilch, können mit Verderbnis-oder Krankheitserregern, wie z. B. Salmonellen, kontaminiert sein. Gründliches Erhitzen von Fleisch auf Kerntemperaturen von 70 bis 80° C für die Dauer von mindestens 10 Minuten tötet diese Bakterien ab: Fleisch und Fleischgerichte daher völlig durchbraten oder garen. Dabei müssen alle Teile eine Temperatur von mindestens 70° C erreichen. Fleisch muss sich auch im Inneren von rot nach grau oder braun verfärben. Ein gebratenes Hähnchen, das am Knochen noch rötlich ist, unbedingt wieder in den Ofen stellen bis es gar ist, zur Sicherheit für große Stücke ein Bratthermometer verwenden, das die Innentemperatur des Lebensmittels misst. Fleisch nicht am Tag vor dem Verzehr anbraten.
Rühr- und Spiegeleier immer durchbraten, Frühstückseier mindestens 5 Minuten kochen, frischen Fisch so lange garen, bis er undurchsichtig ist und sich mit einer Gabel leicht in Schichten zerteilen lässt, Muscheln und Austern nur in kleinen Mengen und mindestens 10 Minuten kochen. Muscheln und Austern, die nach dem Kochen geschlossen bleiben, dürfen nicht verzehrt werden, fertig gegarte Speisen möglichst sofort verbrauchen. Das gilt besonders für Kindernahrung! Zum Warmhalten ist eine Temperatur von mindestens 65 °C erforderlich. Das stundenlange Stehenlassen von Speisen bei Raumtemperatur ermöglicht die Vermehrung von Keimen und ist eine häufige Ursache für Lebensmittelvergiftungen, beim Aufwärmen Speisenreste gründlich durcherhitzen, rohe Milch (aus Milch ab Hof-Abgabe) vor dem Verzehr abkochen, beim Garen in der Mikrowelle sicherstellen, dass die Speisen gleichmäßig und ausreichend lange erhitzt werden (Herstellen eines Temperaturausgleiches, Vermeiden von "cold spots"). Betriebsanleitung beachten, zum sicheren Abtöten von Botulismuserregern ist beim Einmachen von gefährdeten Lebensmitteln, wie z. B. Gemüse, ein zweimaliges Erhitzen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen notwendig, Inhalt aufgegangener Einmachgläser und bombierter Dosen (Deckel aufgewölbt) auf keinen Fall verzehren.
Regel 5: Kühlen
Verderbliche Lebensmittel und Speisen sofort ausreichend kühlen oder einfrieren.
Mangelnde Kühlung steht an der Spitze der Ursachen von lebensmittelbedingten Erkrankungen.
Der Kühlschrank sollte auf eine Temperatur möglichst unter 7-8° C, der Gefrierschrank (bzw. die -truhe) auf -18 bis -20° C eingestellt sein.
Allgemein gilt, dass der Hauptvermehrungsbereich von Bakterien zwischen 10 und 60° C möglichst schnell durchschritten werden muss.
Verderbliche Lebensmittel, fertig gekochte Speisen und Speisereste sofort kühlen oder einfrieren, das gilt vor allem für Hackfleisch und anderes zerkleinertes Fleisch, da beim Zerkleinern Keime von der Fleischoberfläche in der gesamten Fleischmasse verteilt werden. Dort finden sie ideale Vermehrungsbedingungen vor, Hackfleisch deshalb möglichst noch am Tag der Herstellung verarbeiten und durchgaren,
grundsätzlich das Mindesthaltbarkeits- bzw. das Verbrauchsdatum beachten, frischer Fisch und andere frische Fischereierzeugnisse dürfen nur bei Temperaturen unter +2 °C ("bei annähernder Schmelzeistemperatur") gelagert werden, für lebende Schalentiere wie Muscheln und Austern sind Temperaturen nahe am Gefrierpunkt zu niedrig. Um ihre Lebensfähigkeit zu erhalten, sollte eine Kühlung bei +4 °C bis max. +10 °C erfolgen, auftauen von Fleisch und Geflügel immer im Kühlschrank oder in der Mikrowelle, nie bei Zimmertemperaturen oder im warmen Wasserbad, Speisen abkühlen lassen, bevor man sie in den Kühlschrank stellt. Größere Mengen portionieren, damit die Abkühlzeit nicht zu lang wird, Eier immer im Kühlschrank aufbewahren, Speisen, die rohe Eier, Eidotter oder Eischnee enthalten, z. B. Tiramisu, nur mit ganz frischen Eiern zubereiten, anschließend sofort kühlen und bald verzehren.
Regel 6: Waschen, Schälen, Blanchieren
Keime an Obst und Gemüse reduzieren.
Rohes Obst und Gemüse kann – wenn auch sehr viel seltener als tierische Produkte – mit Erregern von Lebensmittelinfektionen kontaminiert sein, vor allem, wenn es in Bodennähe gewachsen ist. Manche dieser Mikroorganismen vermehren sich bei der Verarbeitung und Lagerung auf ganzem oder nur wenig verarbeitetem bzw. geschnittenem Obst und Gemüse.
Tiere tragen häufig Krankheitserreger, die Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen verursachen können. Lebensmittel und fertige Speisen müssen deshalb zu jeder Zeit vor der Übertragung von Keimen durch Insekten, Nager und andere Tiere geschützt werden: