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Übersicht Obliegenheiten

Verhaltensregeln beachten - Versicherungsschutz wahren

Wenn ein Versicherer die Zahlung in einem Schadenfall kürzt oder ganz verweigert, taucht oftmals das Wort Obliegenheitsverletzung im Schreiben der Gesellschaft auf.

Gemeint sind damit die vertraglich festgelegten Pflichten des Kunden, wie z.B. Vorgaben zum Brandschutz, Diebstahl, Wartung elektrischer Geräte. Wir können hier nur auszugsweise allgemein gültige Vorgaben ansprechen, bindend sind die Angaben im jeweiligen Vertrag!

Generell gilt: Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften! (z.B. Vorgaben Gewerbeamt, Bauamt, Berufsgenossenschaft...)

Daher ist es wichtig nachzulesen, welche Obliegenheiten man vor und nach dem Versicherungsfall hat. Bei der weiteren Ausgestaltung der Obliegenheiten haben die Versicherer weitgehend freie Hand. Seit Mitte der 1990er Jahre müssen Obliegenheiten nicht mehr einheitlich sein. Seitdem gilt die Freigabe von Bedingungen und Tarifen. Trotz der freien Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen sind Obliegenheiten aber meist sehr ähnlich und auch nicht verhandelbar. Kommt es zu einem Schaden, prüfen Versicherer, wie sich ihr Kunde verhalten hat. 


Allgemeine Verpflichtungen des Versicherungsnehmers:

Feuerrisiken:        

  • Alle geforderten Brandschutzauflagen müssen erfüllt sein, z.B. Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage.
  • Feuerlöscher müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Prüfungsfrist einhalten (s. Plakette). 
  • Brennbare Materialien/ Müll dürfen nicht direkt am Gebäude lagern.
  • Elektrische Anlagen regelmäßig prüfen und dokumentieren lassen -> E-Check!
  • Fristen je nach Bundesland, Gewerbeart u. Anlage unterschiedlich, z.B. bei Starkstromanlagen wie 
    Sauna zum Teil eigene Prüfvorgaben in den Versicherungsbedingungen

 

Leitungswasser/Elementar:    

  • Bei Frostgefahr Leitungen in ungeheizten Bereichen entleeren
  • In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte Sachen mind. 12 cm über dem Boden lagen
  • Zur Vermeidung von Rückstauschäden in gefährdeten Räumen Rückstauklappen anbringen und funktionsbereit halten
  • Silikonfugen regelmäßig prüfen lassen und Nachweise sammeln 

 

Einbruch/Diebstahl:

  • Mindestsicherung: bündiges Zylinderschloss mit Sicherheitsbeschlag an allen Zugangstüren
  • Nach Geschäftsschluss alle Zugangstüren und Fenster geschlossen halten
  • Geforderte Zusatzsicherungen wie Gitter, Schlösser, Einbruchmeldeanlagen müssen in Funktion sein
  • Bargeld unter einfachem Verschluss – eine normal Geldkassette  reicht nicht aus. Diese muss noch in einer Schublade oder einem Schrank verschlossen sein (Sicherung gegen Wegnahme des Behältnisses)
  • Registrierkassen sind nach Geschäftsschluss zu entleeren und geöffnet zu lassen
  • Tresore müssen mindestens 300 kg wiegen oder fest verankert sein. Ist ein VDS-anerkannter Tresor
    vorhanden? Typ, Klassifizierung, Aufstellung und Nummer des Tresors...
                

Gefahrerhöhungen:

  • Als Mieter - Mietereinbauten vertraglich regeln und absichern 
  • Änderungen am Risikoort, wie z.B. Gerüste am Gebäude oder neue gefahrerhöhende Gewerbebetriebe im
  • Gebäude oder in unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. Diskotheken, Kfz-Betrieb, Holzbearbeitung) sind dem 
    Versicherer anzuzeigen